Direkt zum Inhalt

VDI 2077 Blatt 3.3

Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung bei Solaranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation for solar systems

Erscheinungsdatum
2016-08
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
46
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für verbundene Heizanlagen mit thermischer Solarunterstützung, für die eine Kostenaufteilung auf die Bereiche "Heizung" und "Trinkwassererwärmung" vorgenommen werden soll. Damit ist die Möglichkeit einer transparenten, für den Nutzer nachvollziehbaren und rechtssicheren Berücksichtigung solcher Anlagen im Rahmen der Heizkostenabrechnung geschaffen. Es wird vorausgesetzt, dass die Kollektorfläche größer ist als das 0,02-fache der Nutzfläche der Nutzeinheiten. Solare Nahwärmekonzepte und Anlagen mit saisonalen Speichern sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
117,70 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Bei Fußbodenheizung ist das Verfahren (selbst unter der Annahme, dass man Werte anpassen würde) kaum sinnvoll anwendbar, da Fußbodenheizungen in der Regel nicht mit Heizkostenverteilern, sondern mit wohnungsweisen Wärmezählern gemessen werden. Bei wohnungsweisen Wärmezählern wird aber die Rohrwärme (Verteilverluste innerhalb der Wohnung) mit gemessen. Daher ist in Blatt 3.5 eine Variante mit Wärmezählen zwar in den Definitionen und bei der Ermittlung des Verbrauchswärmeanteils berücksichtigt, dann aber beim Bilanzverfahren, Abschnitt 5.5, und im Abschnitt 6 nicht weiter beschrieben (zugegebenermaßen nicht ganz konsequent, aber das ist ein Relikt aus einem Einspruch zu einer älteren Fassung, das uns durch die Lappen gegangen ist). Tatsächlich müsste man, wollte man Wärmezähler weiter berücksichtigen, m.E. diese Variante nur für Gebäude mit Heizkörpern, nicht aber für Fußbodenheizungen mit wohnungsweisen Wärmezählern erlauben (und dafür tatsächlich eine eigene Betrachtung für den dann wohl sinnvollen Wert von rw,korr anstellen). Für die Berücksichtigung der Verteilverluste vor den Wohnungen gibt es ja den Grundkostenanteil. Hier gilt: 50% passt praktisch immer.

Antwort:

Wo fangen wir an?

Es ist ein Mythos, dass an den Heizkörpern Energiemengen gemessen werden. Eine Entsprechung "N Einheiten bedeuten M kWh gibt es nicht." Daher sprechen wir in der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.5 vom Verbrauchswärmeanteil. Es gibt dazu keine Vorschrift, allerdings gibt DIN EN 834 Mindestwerte der Zählgeschwindigkeit für Prüfstandsbedingungen vor. Die daraus ermittelte Basisgeschwindigkeit liegt tatsächlich häufig bei 1. Firmenspezifische Werte sind ja als Anhang von VDI 2077 Blatt 3.5 angegeben. Es ist richtig, dass die Betriebsempfindlichkeit stark von der Basisempfindlichkeit abweichen kann. Typischerweise liegt die Empfindlichkeit bei starker Drosselung (z.B. bei reduzierter Raumtemperatur) höher. Das sollte aber nicht als reduzierte Verteilgerechtigkeit interpretiert werden. Tatsächlich gibt es andere Verfälschungen für das Verteilergebnis, die in die andere Richtung gehen können. Zwar kann sich für einen Sparer durch die erhöhte Empfindlichkeit rechnerisch ein höherer Verbrauchsanteil ergeben, als es der tatsächlichen Wärmeabgabe der Heizkörper entspricht. Andererseits profitiert dieser Sparer in der Regel von nicht erfassten Transmissionswärmeströmen von den Nachbarn. So tritt hier teilweise eine Kompensation auf.

Am Rande: Wenn ein Nutzer seine Heizkörper vollständig abstellt, haben diese Heizkörper tatsächlich keine Wärmeabgabe (in diesem Fall auch keine Verbrauchswerte), der Nutzer verursacht aber trotzdem einen Verbrauch, weil die Nachbar teilweise für ihn mitheizen.

Die Effizienz (Jahresnutzungsgrad) einer typischen Heizanlage mit Gas- oder Ölfeuerung wurde von uns in der Richtlinie mit 0,8 angesetzt. Dieser Wert ist sehr praxisnah, bildet den Mittelwert also gut ab.

Bei einem niedrigen Verbrauchswärmeanteil ("Erfassungsrate") kann man jedoch nicht ohne Weiteres auch eine schlechte Effizienz der Heizanlage als solche schließen. In vielen Fällen ist es ja gerade die Rohrwärme, die zu den niedrigen Werten führt. Soweit die typischen Bedingungen für Rohrwärme (ungedämmte Rohrleitungen im beheizten Bereich) ausgeschlossen werden können, kann der niedrige Rohrwärmeanteil aber als Hinweis auf einen ineffizienten Wärmeerzeuger oder einen ineffizienten Betrieb der Anlage gesehen werden.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen