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VDI-Ingenieurhilfe e.V.

Im Jahre 1894 beschloß der VDI auf seiner Hauptversammlung die Gründung einer „Hilfskasse für deutsche Ingenieure“, deren Ziel es sein sollte, unverschuldet in Not geratenen Ingenieuren bzw. deren Hinterbliebenen Unterstützung zukommen zu lassen. Im Laufe der Jahre entstand daraus die ausschließlich spendenfinanzierte VDI-Ingenieurhilfe e. V., deren Aufgabe in der Unterstützung aller in Schwierigkeiten geratenen Ingenieuren und Naturwissenschaftlern oder deren Hinterbliebenen unabhängig von einer VDI-Mitgliedschaft besteht. Die Unterstützung wird sowohl in materieller als auch in beratender Form, z. B. bei Behördengängen oder Gesprächen mit Banken, geleistet. Hervorzuheben ist, daß die Satzung bei erwiesener Notlage sehr flexible, auf die Situation zugeschnittene Lösungen ermöglichtt. Durch eine aktuelle Satzungsänderung ist der Kreis der zu Unterstützenden auf Studenten der Ingenieurwissenschaften ausgeweitet worden, die durch vorübergehende körperliche Einschränkung oder infolge eines Unfalls an der Fortsetzung ihres Studiums gehindert sind.

Satzungsgemäß ausgeschlossen ist die Unterstützung zur Aufrechterhaltung oder Schaffung einer Selbstständigkeit, da die VDI-Ingenieurhilfe ausschließlich Belange von Privatpersonen berücksichtigen kann. Ebenso kann weder ein Ersatz für eine unzureichende Altersvorsorge, für die Inanspruchnahme einer gesetzlich zustehenden Grundsicherung oder die Übernahme von Steuerschulden geleistet werden.

Eine Übersicht über die Arbeit der Ingenieurhilfe findet sich unter folgendem Link: https://www.vdi.de/aktivitaeten/ingenieurhilfe-ev

Obwohl die VDI-Ingenieurhilfe seit 130 Jahren existiert, ist ihr Bekanntheitsgrad - auch unter VDI-Mitgliedern - immer noch sehr gering, aufgrund dessen sei hier der im Notfall zu beschreitende Weg erläutert.

In den Bezirksvereinen des VDI kümmern sich ehrenamtlich Vertrauenspersonen um in Not geratene Ingenieure bzw. deren Hinterbliebene, indem sie im persönlichen Gespräch mit den Hilfesuchenden den Bedarf formulieren und diese Einschätzung als Unterstützungsvorschlag mit den erforderlichen Belegen über die Geschäftsstelle in Düsseldorf an das Kuratorium zur Begutachtung und Genehmigung richten. Selbstverständlich werden alle Fälle streng vertraulich behandelt. Gewährte Hilfsmaßnahmen sind grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen.

Im Bezirksverein Frankfurt-Darmstadt ist der Ansprechpartner Herr Dr. Hanswilhelm Bach, Tel.: 06157 808024, Mobil: 01632772336, Email: ingenieurhilfe@bv-frankfurt.vdi.de .

Auch bei Kenntnis der Ingenieurhilfe und ihrer Möglichkeiten bestehen bei Betroffenen oft große Hemmschwellen, diese aufzusuchen bzw. in Anspruch zu nehmen, denn Ingenieure wollen Dinge oder Projekte in Gang setzen bzw. voranbringen, nicht aber Hilfe suchen oder annehmen. Daher appelliere ich an alle Mitglieder, die von Berufskollegen in einer schwierigen persönlichen Situation wissen, diese auf unsere Möglichkeiten hinzuweisen und die Kontaktdaten unseres Vertrauensmanns anzugeben oder den Vertrauensmann direkt zu informieren, damit ein Kontakt hergestellt werden kann. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Wie oben erwähnt, finanziert sich die VDI-Ingenieurhilfe ausschließlich aus Spendengeldern; Spenden können auf das folgende Konto überwiesen werden:

Deutsche Bank AG,    IBAN: DE24 3007 0010 0549 1790 00;             BIC: DEUTDEDDXXX

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